Zweitmeinung – Ihr gutes Recht
Sie haben sich bei einem Arzt beraten lassen, möchten aber eine zweite Meinung einholen?
Das ist Ihr gutes Recht – und schafft zusätzliche Gewissheit.
Gerne bespreche ich mit Ihnen Ihre Befunde, erörtere den Nutzen eventueller Zusatzuntersuchungen und berate Sie über Ihre Möglichkeiten.
Sprechen Sie mich an.