Für Privatpatienten

Für Privatpatienten (Private Krankenversicherungen, Beihilfe, PBeaKK, KVB) ist die Kostenerstattung so geregelt, wie Sie es auch bisher von Ihren Arztbesuchen gewohnt sind.

Bitte informieren Sie uns im Vorfeld, falls bei Ihrem Versicherungsvertrag Besonderheiten bestehen, auf die wir bei der Abrechnung Rücksicht nehmen müssen oder wenn es Änderungen gegeben hat.